Sie erhalten eine Rechnung auf Basis des Leistungsverzeichnisses für klassische Homöopathen LVKH 2011. Abweichungen zum unverbindlichen, privaten, „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH) sind möglich. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der homöopathischen Behandlung durch einen Heilpraktiker in der Regel nicht. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
Sind Sie privat versichert, klären Sie die Kostenübernahme bitte ebenso direkt mit Ihrer Versicherung ab. Die meisten Versicherungen übernehmen einen Prozentsatz der homöopathischen Behandlung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mein Honorar unabhängig vom Zahlungsverhalten Ihrer Versicherung fällig wird.